Ab dem 2. Februar 2025 wird die Vermittlung von KI-Kompetenz für viele Unternehmen nicht mehr optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Der EU AI Act, eine der weltweit umfassendsten Regelungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), fordert in Artikel 4 explizit, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherstellen müssen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit KI verfügen. Diese Regelung hat weitreichende Auswirkungen und macht es notwendig, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Wer ist betroffen?
Die Schulungspflicht gilt in erster Linie für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Diese müssen gewährleisten, dass alle Personen, die in ihrem Auftrag mit der Nutzung, Wartung oder Bereitstellung von KI-Systemen betraut sind, angemessen geschult werden.
Interessanterweise bleiben Händler und Einführer von KI-Systemen sowie Anbieter von KI-Modellen in Artikel 4 ungenannt, obwohl sie in anderen Bereichen des AI Acts klare Verantwortlichkeiten tragen. Beispielsweise dürfen Einführer und Händler Hochrisiko-KI-Systeme nur dann in Verkehr bringen, wenn sie die gesetzliche Konformität sicherstellen können. Ohne geschultes Personal wird dies kaum möglich sein.
Diese scheinbare Lücke könnte auf ein redaktionelles Versäumnis zurückzuführen sein. Erwägungsgrund 20 des AI Acts stellt nämlich klar, dass KI-Kompetenz entlang der gesamten KI-Wertschöpfungskette vorhanden sein muss – von der Entwicklung bis zur Vermarktung.
Ab wann gilt die Pflicht?
Unternehmen haben wenig Zeit, sich auf diese Neuerung vorzubereiten. Die Regelung zur KI-Kompetenz tritt bereits am 2. Februar 2025 in Kraft. Damit bleibt ab der Verabschiedung des AI Acts eine Übergangszeit von nur sechs Monaten, was einen straffen Zeitplan für die Schulung von Mitarbeitenden und die Integration entsprechender Maßnahmen bedeutet.
Was umfasst KI-Kompetenz?
Um den Anforderungen des AI Acts zu genügen, sollten Unternehmen ein zweistufiges Schulungskonzept umsetzen:
1. Grundlagenwissen für alle Mitarbeitenden:
- Verständnis für die Funktionsweise von KI-Systemen, insbesondere Sprachmodelle.
- Kenntnisse zu gesellschaftlichen und datenschutzrechtlichen Risiken.
- Fähigkeit, potenzielle Risiken bei der Nutzung von KI-Systemen zu erkennen.
2. Vertieftes Wissen für Verantwortliche:
- Detaillierte Kenntnisse der Pflichten und Anforderungen des AI Acts.
- Kompetenz, Konformitäts- und Risikobewertungen durchzuführen.
- Einblicke in die spezifischen Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme.
Handlungsbedarf: Warum jetzt?
Die neue Pflicht zur KI-Kompetenz ist ein Weckruf für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, vertreiben oder nutzen. Organisationen, die sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen, profitieren von einem klaren Wettbewerbsvorteil:
- Rechtskonformität sicherstellen: Schulungen helfen, Bußgelder oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
- Risiken minimieren: Geschultes Personal kann Risiken besser identifizieren und adressieren.
- Marktposition stärken: Kompetente Teams steigern die Innovationskraft und das Vertrauen von Partnern und Kunden.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Organisation auf die Zukunft vorbereiten. Investieren Sie in KI-Kompetenz – nicht nur, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern um langfristig erfolgreich zu sein.
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